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Nach der Aufnahme des Gefangenen erfolgt seine Unterbringung in einer für ihn geeigneten Abteilung unter Berücksichtigung seines Alters, der Dauer der Strafe oder sonstiger besonderer Gründe.
In der Justizvollzugsanstalt Ravensburg stehen insbesondere zwei Abteilungen für junge Ersttäter, sowie eine Behandlungsabteilung für Sexualstraftäter zur Verfügung.
In den jeweiligen Abteilungen ist ein Team von Mitarbeitern, die
so genannte Abteilungskonferenz, für den Gefangenen
zuständig. Es setzt sich zusammen aus dem Abteilungsdienst des
allgemeinen Vollzugsdienstes, einem Sozialarbeiter, einem
Psychologen und dem Vollzugsleiter.
Dieses Team arbeitet intensiv mit dem Gefangenen zusammen und
erstellt bei Strafhaft Vollzugspläne, die dem Gefangenen die
Richtung weisen, positive und negative Entwicklungen aufzeigen
sollen und in denen gemeinsam mit dem Gefangenen in
regelmäßigen Zeitabständen Ziele formuliert werden,
die seine Entlassung und das künftige Leben in Freiheit
vorbereiten.
Die Mehrzahl der Gefangenen muss ein den gesellschaftlichen Normen
entsprechendes Leistungs-, Konsum-, Freizeit - und
Partnerschaftsverhalten erst erlernen.