Suchfunktion
Briefverkehr
Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Er wird aber in der Regel
überwacht, Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt
einwerfen.
Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur
Entlassung verwahrt.
Telefaxnachrichten werden nicht weitergegeben.