Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Anstaltsleitung
Für jede Justizvollzugsanstalt ist eine/ein Beamtin/Beamter des höheren Dienstes zur Anstaltsleitung bestellt.
Die Anstaltsleitung vertritt die Anstalt nach außen.
Sie trägt die Verantwortung für die Justizvollzugsanstalt.
Ihr steht eine/ein Stellvertreterin/Stellvertreter zur Seite.
Verwaltungsleitung
Zur Verwaltungsleitung ist eine/ein Beamtin/Beamter des Gehobenen Dienstes bestellt.
Sie führt die allgemeinen Verwaltungsaufgaben der Anstalt einschließlich der Bearbeitung der Personalangelegenheiten.
Sie ist Beauftragte für den Haushalt, Prüfungsbeamter und Sachbearbeiter für Bauangelegenheiten und leitet die
Hauptgeschäftsstelle mit weiteren Mitarbeitern .
In § 18 Justizvollzugsgesetzbuch Buch 1 sind die Aufgaben des Anstaltsbeirates festgelegt. Er ist ein Kontroll- und Beratungsorgan, unabhängig von der Anstaltsleitung oder irgendwelchen anderen Institutionen. Er vertritt somit die Öffentlichkeit beim Vollzug der Freiheitsstrafe.
Wie arbeitet der Beirat?
Nach der 1. gemeinsamen , konstituierenden Sitzung im Beisein des Anstaltsleiters, Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt und eines
Vertreters des Justizministeriums, wählen die Beiräte aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen
Schriftführer, der benötigt wird, um bei monatlichen Sitzungen des Anstaltsbeirates festzuhalten, welche Probleme mit welchem
Fachbereich, Anstalts – oder Vollzugsdienstleitung diskutiert worden sind.
Der/Die Vorsitzende hat die Aufgabe, im regelmäßigen Kontakt mit Anstalts-/Vollzugsdienstleitung zu bleiben.
Allen Mitgliedern des Beirates steht die Anstalt zu jeder Zeit offen. Sie haben Zugang zu den Gefangenen in den Zellen und können mit ihnen unbeaufsichtigt reden.
Was ist der Auftrag des Beirates?
Zunächst soll die Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, die beim hiesigen Beirat, - in wechselnder Besetzung, - in den letzten
20 Jahren darin bestand, Kritik von „außen“ entgegenzunehmen, was speziell „Hinzisnobel“ betraf und dieser
sachliche und menschliche Argumente entgegenzusetzen.
Die Ravensburger Justizvollzugsanstalt Hinzistobel, die seit dem Abriss des „Roten Hauses“ Aufenthaltsort für über 500 männliche Gefangene und eine kleine Frauenabteilung ist, hat das Glück – neben Möglichkeiten zur Berufsausbildung, Hauptschulabschluss usw. - , eine gute Anstaltsleitung und größtenteils motivierte Mitarbeiter zu haben. Dies erleichtert die Aufgabe des Beirates, eventuelle vorkommende Schwierigkeiten oder Missverständnisse, die sich zwischen Institution und Gefangenen aufgebaut haben, anzusprechen.
Häufiger allerdings werden Wünsche an den Beirat herangetragen, die entweder außerhalb der Kompetenz der Anstalt liegen oder Ansprüche enthalten, die im Rahmen des Vollzuges nicht erfüllbar sind!
In manchen Fällen scheint vor allem das Gespräch von Mensch zu Mensch wichtig zu sein. In diesem Zusammenhang bemüht der Beirat sich, Frauen und Männer anzuwerben, die sich als Betreuer zu Verfügung stellen, um Gefangenen, deren Beziehung nach draußen zeitweise abgebrochen ist, auf diese Weise Gesprächspartner zu sein.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
In der Fächerung der unterschiedlichen Berufs – und Lebenssituationen der Anstaltsbeiräte ergibt sich eine bunte Mischung
an Meinungen und Ansichten, die der gemeinsamen Aufgabe im Vollzug zuträglich sind.
Fazit:
In nüchterner Weise, ohne Vorurteile, bemüht sich jedes Mitglied des Beirates, den Mitmenschen im Gegenüber, sowohl bei den
Gefangenen, als auch bei den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt zu sehen und dies auch nach draußen zu vermitteln!
Die JVA Ravensburg kann ihre Aufgaben nur in enger Kooperation mit zahlreichen anderen Institutionen erreichen.
Dies betrifft die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und kommunalen Stellen der Justiz und Polizei bzw. der sozialen Daseinsfürsorge.
Genauso wichtig ist die Zusammenarbeit mit freien Trägern wie z. B. der Caritas im Bereich der Suchtberatung bzw. dem Verein Straffälligenhilfe und Sozialberatung Südwürttember-Hohenzollern e.V.