- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung.
- Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Webex-Kontakten wird allgemein gesteuert durch das vom Abteilungsdienst vorgehaltene, neu für alle Haftarten vorgesehene Formular „Kontaktantrag“ und ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Webex-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf 20 Personen Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann.
- Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 erwachsene Besucher und 3 Kinder gleichzeitig zum Besuch kommen.
- Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei
Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
- Besuche: Montag - Freitag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
- Besuche: Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
verteilt auf die Hafthäuser (U-Bau, S-Bau, Jugendabteilung, Modulbau und ZA gemäß Aushang Besuche-Webex).
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie
folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Jugendstrafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
Junge U-Gefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Sind die Besuche zu überwachen bzw. ist eine Absonderung angeordnet, erhalten die Gefangenen, soweit vom Vollzugsleiter im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nicht anders angeordnet, Regelbesuch wie folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3/4 h
Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
U-Gefangene im Übrigen: 1 Regelbesuch zu je 1 h.
Persönliche Besuche sowie Webex-Besuche können mittels Antrag sowie telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:00 –
10:30 Uhr unter 0751/373-199)
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie
eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
- Genehmigung durch das für alle Haftarten vorgesehene neue Formular „Kontaktantrag“, dieser ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig.
- Webex-Besuche finden statt: montags - sonntags sowie feiertags 13:00 / 14:45 Uhr (2 Zeitfenster), Dauer 30 Minuten.
- Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu Webex-Kontakt 1 mal monatlich im Umfang von 30 Minuten. Der Webex-Kontakt wird auf das Kontingent der Regelbesuche angerechnet.
- An dem Webex-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Es kann immer nur ein Webex-Kontakt im Voraus angemeldet werden.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Webex-Kontakt abgebrochen.
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Webex-Besuch nicht möglich.
Die Besuche sind telefonisch unter 0751 / 373 - 199 zu terminieren.