Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Nach der Aufnahme des Gefangenen erfolgt seine Unterbringung in einer für ihn geeigneten Abteilung unter Berücksichtigung seines Alters, der Dauer der Strafe oder sonstiger besonderer Gründe.
In der Justizvollzugsanstalt Ravensburg stehen insbesondere zwei Abteilungen für junge Ersttäter, sowie eine Behandlungsabteilung für Sexualstraftäter zur Verfügung.
In den jeweiligen Abteilungen ist ein Team von Mitarbeitern, die so genannte Abteilungskonferenz, für den Gefangenen
zuständig. Es setzt sich zusammen aus dem Abteilungsdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes, einem Sozialarbeiter, einem Psychologen
und dem Vollzugsleiter.
Dieses Team arbeitet intensiv mit dem Gefangenen zusammen und erstellt bei Strafhaft Vollzugspläne, die dem Gefangenen die Richtung
weisen, positive und negative Entwicklungen aufzeigen sollen und in denen gemeinsam mit dem Gefangenen in regelmäßigen
Zeitabständen Ziele formuliert werden, die seine Entlassung und das künftige Leben in Freiheit vorbereiten.
Die Mehrzahl der Gefangenen muss ein den gesellschaftlichen Normen entsprechendes Leistungs-, Konsum-, Freizeit - und
Partnerschaftsverhalten erst erlernen.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg wird im Bereich der schulischen und beruflichen Förderung der
Gefangenen gesetzt.
Denn Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung insbesondere der jungen Strafentlassenen ist, dass sie im freien
Berufsleben Fuß fassen können.
Das Rüstzeug hierfür kann in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg durch eine fundierte Schul- und Berufsausbildung erworben
werden.
Der Vorbereitungskurs und der Hauptschulkurs sind als schulische Maßnahmen im Bereich des Pädagogischen Dienstes
installiert.
Die Einjährige Berufsausbildung und die Berufsausbildung im 2./3./4. Lehrjahr sind sachlich, organisatorisch und fachlich der
Arbeitsverwaltung und dem Pädagogischen Dienst zugeordnet. .
Handwerk und Industrie haben in einer Zeit hoher technischer Innovationen und struktureller Veränderungen teilweise neue Berufsbilder
geschaffen. Die Veränderungen hat auch die JVA Ravensburg mit ihren Ausbildungsbetrieben im personellen und sachlichen Bereich durch
Schulungen und Investitionen Rechnung getragen. Die Abschlussprüfungen werden vor den zuständigen Berufsschulen und den Kammern
abgelegt. Sie erteilen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Facharbeiter-Gesellenbriefe.
Auch entscheiden die Kammern in enger Zusammenarbeit von vorherigen Ausbildungszeiten und bei der Antragstellung auf Verkürzung der
Lehrezeit bzw. bei vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Beginn der beruflichen Maßnahmen ist jeweils auf den Monat August oder September festgelegt.
Bei entsprechender Voraussetzung ist im Einzelfall auch der spätere Beginn einer Ausbildung möglich.
Damit der Pädagogische Dienst die schulische/berufliche Eignung feststellen kann, muss bei Anfragen die Beschreibung des
schulischen/beruflichen Werdegangs beigefügt werden.
Die Kandidaten für die Berufsfachschule absolvieren zur Eignungsfeststellung generell einen Eignungstest.
Ihre Anfragen und Anträge wegen einer Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme richten Sie bitte an den Werkdienstleiter der Justizvollzugsanstalt Ravensburg.
Weitere Informationen zu den verschieden Schul- und Ausbildungsangeboten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
exemplarischer Tagesablauf der Gefangenen an Werktagen
| 06:00 Uhr |
Wecken durch den Beamten: Die Gefangenen machen sich für den Tag bereit |
| 06.15 – 06.40 Uhr | Frühstückszeit |
| 06.45 – 11.50 Uhr | Arbeitszeit oder Unterricht |
| 12.00 – 12.30 Uhr | Das Mittagessen wird im Haftraum eingenommen |
| 12.45 – 15.15 Uhr | Arbeitszeit oder Unterricht |
| 15.15 Uhr | Einrücken in die Hafträume - Gelegenheit, die Duschen zu benutzen |
| 16.00 – 17.00 Uhr | Hofgang |
| 18.00 – 20.30 Uhr | Freizeit auf der Abteilung: alle Hafträume sind geöffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, an einer geleiteten Freizeit teilzunehmen. |
| 21.15 – 06.00 Uhr | Nachtverschluss |
Wie außerhalb der Mauern, so gibt es auch für die inhaftierten Menschen eine Dreiteilung des Tagesablaufes in Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit. Die Freizeit muss sinnvoll ausgefüllt und als Möglichkeit zur Wiedereingliederung genutzt werden.
Zwischen Straffälligkeit und Freizeitverhalten gibt es einen Zusammenhang. Die Fähigkeit, Bedürfnisse in der Freizeit auf verschiedenen Ebenen sozial angepasst und flexibel zu befriedigen, muss im Entwicklungsprozess mühsam erworben werden. Von Inhaftierten, deren Sozialisation Defizite aufweist, wird ein kreatives Freizeitverhalten seltener praktiziert.
Befriedigendes Freizeitverhalten erfordert Kenntnis und viel Übung.
Über Hobbys, Freizeitinteressen und sportliche Fähigkeiten bieten sich Anschlussmöglichkeiten an nicht-kriminelle Gruppen
und damit die Chance zur gesellschaftlichen Integration.
Über Sport und Freizeitmaßnahmen können Gefangene wesentliche soziale Kompetenzen, wie regelmäßiges Handeln,
Fairness, Konflikt – und Kommunikationsfähigkeit, erwerben.
Sport und Freizeitmaßnahmen sind geeignet, Spannungen und Frustrationen abzubauen, die durch die Inhaftierung entstehen. Aggressionen,
der Resignation und der Flucht in den Drogenkonsum kann so auch entgegengewirkt werden.
Das Angebotsspektrum der Justizvollzugsanstalt reicht von der von Gefangenen selbstgestalteten Freizeit bis hin zu Fachkräften
angeleiteten Maßnahmen inner- und außerhalb der Anstalt.
Auch mehrtägige Maßnahmen (z.B. Skifreizeiten oder Kletterkurse), die ganz erhebliche Anforderungen an alle Teilnehmer stellen,
gehören zum Programm.