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Weiterentwicklung des Besuchs bei Gefangenen und Skype
Es wird Besuche in erweiterter Form für „kindgerechter Besuch“ geben.
Konkret gilt ab 01.02.2025 insgesamt Folgendes:
- Besuchsgrundlagen
- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der kindgerechter Einzelbesuchsraum zur Verfügung.
- Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Skype-Kontakten wird allgemein gesteuert durch das vom Abteilungsdienst vorgehaltene, neu für alle Haftarten vorgesehene Formular „Kontaktantrag“ und ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Skype-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus
organisatorischen Gründen auf 20 Personen
Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann. - Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 erwachsene Besucher und 3 Kinder gleichzeitig zum Besuch kommen.
- Die Besuchsordnung ist einzuhalten, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
- Besuchstage / Dauer / Terminierung
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Besuche: Montag - Freitag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
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Besuche: Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
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Besuche „kindgerechter“ Besuch: Montag - Freitag sowie Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 – 15:00 Uhr
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verteilt auf die Hafthäuser (U-Bau, S-Bau, Modulbau, Besuchs-Bau und ZA gemäß Aushang Besuche-Skype).
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Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Kindgerechter Besuch: 2 Regelbesuche zu je 2 h
Sind die Besuche zu überwachen bzw. ist eine Absonderung angeordnet, erhalten die Gefangenen, soweit vom Vollzugsleiter im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nicht anders angeordnet, Regelbesuch wie folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3/4 h
Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
U-Gefangene im Übrigen: 1 Regelbesuch zu je 1 h.
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Persönliche Besuche sowie Skype-Besuche können mittels Antrag sowie telefonisch vereinbart werden. Telefonische Terminabsprache Werktags von 09:00 – 10:30 Uhr unter 0751/373-415,
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- Besuchserlaubnis für U-Haft-Besuche
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
- Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
- Skype
- Genehmigung durch das für alle Haftarten vorgesehene neue Formular „Kontaktantrag“, dieser ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig.
- Skype-Besuche finden statt: montags - sonntags sowie feiertags 13:00 / 14:45 Uhr (2 Zeitfenster), Dauer 30 Minuten.
- Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu Skype-Kontakt 1 mal monatlich im Umfang von 30 Minuten. Der Skype-Kontakt wird auf das Kontingent der Regelbesuche angerechnet.
- An dem Skype-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Es kann immer nur ein Skype-Kontakt im Voraus angemeldet werden.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Skype-Kontakt abgebrochen.
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Skype-Besuch nicht möglich.
- Sonstiges
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Einzelbesuchsraum (EB): Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit, korrekter Umgang), keine Disziplinarmeldung in den letzten drei Monaten, 3 Monate Bewährung im Rahmen von Regelbesuch im Gemeinschaftsbesuchsraum („GB“), mindestens 6 Regelbesuche müssen abgehalten sein (U-Haft zählt nicht.), Antrag des Gefangenen über ADL an Besuchsabteilung, keine Einwände seitens Abteilung, Bereichsdienstleitung, Besuchsabteilung.
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Kindgerechter Einzelbesuchsraum (kgEB): Ehepartner, Lebensgefährte oder Bezugsperson des Kindes/der Kinder mit eigenem Kind/eigenen Kindern bei tragfähiger Beziehung.
Drei Monate Bewährung im Rahmen von Regelbesuch im GB.
Bewährung im Rahmen von mindestens 6 Regelbesuchen.
Staffelung der 6 Regelbesuche wie folgt:- 3 Regelbesuche zu je 1h ohne Auffälligkeiten mit besonderem Blick auf die Einbeziehung des Kindes
- 3 weitere Regelbesuche zu je 2h ohne Auffälligkeiten mit besonderem Blick auf die Einbeziehung des Kindes
Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit soweit Arbeitspflicht, korrekter Umgang). Keine nennenswerte Disziplinarmeldung im betreffenden Monat (Prüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Vollzugsleitung)
Antrag des Gefangenen über die Vollzugsleitung an die Besuchsabteilung
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Dritter Besuch: Mitarbeit am Vollzugsziel (Sauberkeit Haftraum, regelmäßige Arbeit, korrekter Umgang), keine Disziplinarmeldung im betreffenden Monat, Bewährung im Rahmen von mindestens 6 Regelbesuchen und Absolvierung von zwei Regelbesuchen im laufenden Monat, Antrag des Gefangenen über ADL an Bereichsdienstleitung, keine Einwände seitens Abteilung, Besuchsabteilung, Bereichsdienstleitung.
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Bei Trennscheibenanordnung findet der Besuch wie stets im Trennscheibenraum statt.
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Über die Form des Besuchs entscheidet die Besuchsabteilung unter Berücksichtigung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen und Beschränkungen sowie im Rahmen der räumlichen Kapazitäten.
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Besucher muss sich 30 Minuten vor Besuchsbeginn an der Torwache anmelden.
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Im laufenden Monat werden persönliche Besuche mit Skype-Besuche verrechnet und umgekehrt.
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Schriftliche Unterlagen dürfen grundsätzlich nicht mit in die Besuchsabteilung gebracht wer-den
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keine Teilnahme von nicht genehmigten Personen
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Kleiderordnung bei Besuch sowie Skype-Kontakt einhalten (für Gefangene gemäß Aushang v.18.04.2021, z.B. kein Schmuck, keine kurze Hose, keine Trägershirts, in Hausschuhen/Badeschlappen etc.)
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Im Wartebereich 2 der Torwache kann pro Besucher und Gefangener ein Kaltgetränk erworben, und in die Besuchsabteilung mitgebracht werden. Hierfür steht ein Kassenautomat im Wartebereich 1 an dem eine Automatenkarte für 5,-€ Pfand erworben werden kann, diese ist dann entsprechend mit einem gewünschten Guthaben aufzuladen. Die Karte kann nach Be-suchsende wieder zurückgegeben und Guthaben ausbezahlt oder für die nächsten Besuche wiederverwendet werden.
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Keine Toilettengänge für Gefangene während des Besuchs sowie Skype-Kontakts
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