Torwache Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Justizvollzugsanstalt Ravensburg!

Blick von einem Haftraum auf das U-Haft Gebäude der JVA Ravensburg
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Vollzugseinrichtung 

Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist eine von 17 Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg mit einer Außenstelle in Bettenreute und dem Freigängerhaus in Ravensburg.

Ein Beamter mit Info-Mappe der Justizvollzugsanstalt Ravensburg
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Information für Angehörige

Die Gefangenen können durch Schrift- und Telefonverkehr sowie Besuche in Kontakt mit Ihnen bleiben.

Ein Justizvollzugsbeamter, eine Justizvollzugsbeamtin und ein Werkdienstbeamter stehen vor einer Justizvollzugsanstalt.
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Berufsperspektive

Im Justizvollzug arbeiten zahlreiche unterschiedliche Berufsgruppen zur Resozialisierung zusammen.

Viele Blätter mit Diagrammen liegen auf dem Tisch, darauf liegt ein Stift.
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Weitere Informationen

Auf der folgenden Seite haben wir Informationen für Selbststeller, für Medienvertreter sowie zum Chancengleichheitsplan zusammengestellt. 

Zwei Hände arbeiten an einer Maschine.
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Vollzugliches Arbeitswesen 

Der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen hat das Ziel, die Resozialisierung von Gefangenen zu unterstützen.

Wasserschloss der Außenstelle Justizvollzugsanstalt Ravensburg
Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Außenstelle

Hier finden Sie Informationen zu unserer Außenstelle. 

  • Justizvollzugsanstalt Ravensburg

Aktuelles

Umstellung des bisherigen bargeldlos getätigten Getränkeeinkaufs auf Münzgeld während des Gefangenenbesuches

Ab dem 02.11.2026 besteht nur noch die Möglichkeit des Getränkeeinkaufs während des Besuches durch Münzgeld. Der bisherige Einkauf mittels Automatenkarte wurde eingestellt. 
Informationen zum Ablauf:

  • Die Getränke sind zu einem Einheitspreis von 2,- € je Getränkeflasche zu kaufen.
  • Ein Pfand wird nicht berechnet, die Flaschen verbleiben nach Besuchsende in der Besuchsabteilung, auch wenn diese nicht leer getrunken wurden.
  • Pro Person darf 1 x Getränk gekauft werden.
  • Es darf nur so viel Münzgeld eingebracht werden, wie für den Besuch notwendig ist.
  • Das Münzgeld ist in einem transparenten Kunststoffbeutel mitzuführen. Wer keinen eigenen mitbringt kann diesen an der Torwache erhalten.
  • Es besteht keine Möglichkeit Geldscheine in Münzgeld zu wechseln.

Rückgabe der vorhandenen Automatenkarten:

  • Die bisherigen Automatenkarten können bis zum Stichtag 30.12.2026 in der Besuchsabteilung zurückgegeben werden, das Pfand von 5,-€ sowie das Restguthaben wird in bar ausbezahlt.
Wasserflasche
Links ist der Schriftzug
Logo der Karriereseite Justizvollzug Baden-Württemberg: Ein blauer Hintergrund mit dem Schriftzug
Links ist der Schriftzug