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Datum: 02.11.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 30/26

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Lörrach – vom 18. März 2026 – 12 Ca 200/25 – wird zurückgewiesen.

 

II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

 

III. Die Revision wird nicht zugelassen.